Das Schweizer Sportgericht verfügt über eine Schiedsordnung. Die Schiedsordnung regelt das Schiedsverfahren und führt die Aufgaben, Kompetenzen und die Verantwortung sowie die Zusammenarbeit zwischen dem Sekretariat und dem Schiedsgericht auf. Die Schiedsordnung wird ergänzt durch die Richtlinien zur unentgeltlichen Rechtspflege und die Richtlinien zur Anonymisierung.