Der Stiftungsrat der Stiftung Schweizer Sportgericht wählt ausgewiesene Schiedsrichtern und Schiedsrictherinnen jeweils für 4 Jahre (Amtsperiode). Das Kollegium der Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen umfasst eine angemessene Anzahl von Persönlichkeiten, die über gute Kenntnisse des Sports im Allgemeinen sowie im Sportrecht und/oder im Doping und/oder in Ethik verfügen.