Der Stiftungsrat der Stiftung Schweizer Sportgericht wählt die Schiedsrichter*innen jeweils für 4 Jahre (Amtsdauer). Eine Wiederwahl ist auf zwei weitere aufeinanderfolgende Amtsperioden beschränkt. Das Kollegium der Schiedsrichter*innen umfasst eine angemessene Anzahl von Persönlichkeiten, die über gute Kenntnisse des Sports im Allgemeinen sowie im Sportrecht und/oder im Doping und/oder in Ethik verfügen.